Tarife

Die nachfolgenden Tarife, welche wir den Kunden in Rechnung stellen, decken die Kosten der Spitex nicht. Die Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden, Schwyz, Steinen und Steinerberg tragen die Restkosten, ausgenommen der nicht vereinbarten Leistungen. Damit die Spitex die weiteren Dienstleistungen trotzdem kostengünstig anbieten kann, sind wir auf Mitglieder- und Spenden-Gelder angewiesen.

 

Pflegerische Leistungen

Die Krankenkassen vergüten Ihnen die Kosten für die nachfolgenden Leistungen, unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt.

Bedarfsabklärung / Beratung                   CHF 76.90 / Stunde
Grundpflege                                           CHF 52.60 / Stunde
Behandlungspflege                                  CHF 63.00 / Stunde

Patientenbeteiligung           + 10 Prozent (max. Fr. 7.65 / Tag)

Gemäss Krankenversicherungsgesetz muss sich der Patient seit 2012 neben Franchise und Selbstbehalt mit einer zusätzlichen Beteiligung von 10 % (jedoch max. CHF 7.65 pro Tag) auf die obigen KLV-Leistungen an den Kosten beteiligen. In finanziellen Härtefällen kann der Kunde bei seiner Gemeinde ein Gesuch um Erlass der Patientenbeteiligung einreichen.

 

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Zusatzversicherung gewisse Leistungen übernimmt. Bezüger von Ergänzungsleistungen können ihre Rechnungen bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag an ihre AHV-Ausgleichskasse schicken.

Bedarfsabklärung und Beratung                    CHF 76.90 / Stunde
Hauswirtschaftliche Leistungen 1                   CHF 35.00 / Stunde
Hauswirtschaftliche Leistungen 2*                  CHF 40.00 / Stunde
Sozialtarif**
(durch Spendenfond vergünstigt) CHF 27.00 / Stunde

Wegpauschale                                               CHF 6.00 / Einsatz

* Zu dieser Leistung gehören z.B. Grundreinigungsarbeiten
**Voraussetzungen für Sozialtarif:

  • Spitex erhält vom Kunden jährlich eine Kopie der Bestätigung zur Krankenkassen-Prämienverbilligung
  • Kunde erhält keine AHV-Ergänzungsleistungen
  • Vergünstigte Tarife werden erst nach Erhalt der notwendigen Unterlagen gewährt

weitere Leistungen

keine oder zu kurzfristige Annullation      CHF 40.00 / Annulation (wenn Einsatz weniger als 24 h vorger abgesagt wurde)